Privatpilotenlizenz LAPL (A) - Light Aircraft Pilot License

Die Privatpilotenlizenz, LAPL(A) gem. EASA-FCL, beinhaltet die Erlaubnis zur Durchführung von Flügen als Pilot In Command (PIC) nach Sichtflugbedingungen

  • mit einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk

  • mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2000 kg

  • in den der EASA angehörenden Ländern

Hierbei dürfen bis zu 3 Personen befördert werden, d. h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden, sobald der Lizenzinhaber nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert hat. Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Klassenberechtigungen erweitert werden. Für Flüge in andere Länder wird das Sprechfunkzeugnis (BZF I - deutsch und englisch) und zusätzlich noch ein ICAO-Sprachtest benötigt.

Voraussetzungen für die Ausübung der Rechte einer LAPL(A)

Der Inhaber einer LAPL(A) muss:

  • im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses zumindest für LAPL sein, welches unter anderem von einem lizenzierten Allgemeinmediziner ausgestellt werden kann

  • innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung zwölf Flugstunden als verantwortlicher Pilot (PIC), entweder auf einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk oder Reisemotorsegler nachweisen, einschließlich:
    1. zwölf Starts und zwölf Landungen

    2. ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem FI(A) oder CRI(A). Dieser Flug kann durch jede andere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden

Voraussetzungen für die Ausbildung

Der Bewerber für eine LAPL(A) muss:

  1. mindestens 16 Jahre alt sein bei Beginn der Ausbildung, zur Erlangung der Lizenz 17 Jahre
  2. im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses für LAPL sein
  3. spätestens während der Ausbildung ein Sprechfunkzeugnis (BZF II) erworben haben
  4. eine Erklärung über schwebende Strafverfahren einreichen
  5. eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg einholen
  6. eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kursus oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (max. ein Jahr alt) vorlegen

Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung in der Motorfluggruppe Dinslaken Schwarze Heide e.V., mit einem Fernlehrgang und abschließenden Nahunterricht durchgeführt.

 

Fächer:

  • Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen

Praktische Ausbildung
Zur praktischen Ausbildung gehören 30 Blockstunden. Davon müssen mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer geflogen und mindestens fünf Stunden Überlandflug durchgeführt werden. Zusätzlich werden mindestens 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon 3 Stunden Allein-Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM) Länge gefordert, wobei 1 vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wird.

Bei Fragen zur Ausbildung nehmen Sie bitte mit unserem Flugschulleiter,
Herrn Hans Leidinger Kontakt auf: 0163 468 65 75 , hans.leidinger@mdsh.info